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Beförderungssystem

§ 1 - Formalia

Befördernde Autorität ist in jedem Falle das Personalbüro (PB). Sollte der Rang, den der zu befördernde Charakter erhalten soll, grösser sein als First Sergeant, so ist die befördernde Instanz das Headquarter (HQ). Aussprechen kann eine Beförderung nach Genehmigung des Personalbüros (PB) auch der vorgesetzte Teamleader (TL). Jedoch ist dafür eine Bestätigung an das Personalbüro (PB) zurückzusenden.

Verstösse gegen § 1 werden Disziplinarrechtlich verfolgt.

§ 2 – Beförderungsvoraussetzungen

Der Abstand zwischen zwei Beförderungen muss mindestens ein Monat betragen bzw. den in § 5 oder § 6 geregelten Bedingungen entsprechen. Beförderungen ausserhalb der üblichen Fristen bzw. Beförderungen, die nicht mit den Bedingungen in § 5 bzw. § 6 konform gehen, bedürfen einer vorherigen begründeten schriftlichen Erlaubnis des Headquarter (HQ).

§ 3 – Letztendliche Entscheidungsgewalt

Die Entscheidung einen Charakter trotz mehrerer Beförderungsvorschläge nicht zu befördern, bedarf keiner besonderen Erklärung durch das Personalbüro (PB). Beförderungsvorschläge und genügend Punkte sind kein zwingender Grund für eine Beförderung.

§ 4 - Dienstbeteiligungsnachweise

Den nachfolgenden § liegt folgendes System zum Nachweis des Dienstalters bzw. der Beteiligung am Dienst zugrunde:

  1. Jeder erhält nach jedem absolvierten Einsatz zwischen 0 und 15 Punkten, wobei 0 das niedrigste und 15 das höchste ist. Je nach Beteiligung bekommt man eine Punktzahl vom Teamleader (TL) gutgeschrieben. Bedingung für Beförderungen in die verschiedenen Ränge sind bestimmte Mindestanzahl von Punkten wie in § 5 bzw. § 6 definiert. Die Missionspunkte sind keine Auszeichnungen sondern nur reine Beteiligungsnachweise.
  2. Als Punkte gültig gezählt werden ausser den eigentlichen Missionsterminen des Charakters mit seinem festen Team pro Monat maximal zwei zusätzliche Gastmissionen, die mit 0-5 Punkten bewertet werden. Die Springer sind direkt vom Personalbüro zu verwalten und deren Missionen von dem jeweiligen Teamleader (TL) des Teams, mit dem sie unterwegs waren, auch immer direkt zu bewerten. Springer müssen mindestens 1 Mission alle zwei Monate ableisten, wobei sie maximal 6 Einsätze pro Monat (4 normale Teammissionen plus die 2 Gastmissionen) durchführen dürfen.
  3. In Sonderfällen können einem Charakter auch für besondere Leistungen oder Aktionen innerhalb von Missionen, aber auch ausserhalb von Missionen (z. B. besonderes Engagement des Spielers für das Rollenspiel allgemein) zusätzliche Punke angerechnet werden.
  4. Wenn ein Charakter unentschuldigt zu seiner regulären Mission abwesend ist, so werden ihm aus diziplinarischen Gründen 5 Punkte aberkannt. Bei wiederholtem unentschuldigten Fehlen kann dies bis zum Ausschluss aus dem Team oder sogar dem gesamten Stargate-RS führen.
  5. Jeder Teamleader (TL) ist dazu verpflichtet die gespielten Einsätze im Intranet zu protokolieren und wahrheitsgemäss alle an der Mission beteiligten Charaktere zu bewerten.
  6. Die Missionsberichte können jederzeit vom Headquarter (HQ) oder dem Bureau of Security Force (BSF) zur Überprüfung eingezogen werden. Mängel oder fehlende Einträge werden disziplinarrechtlich geahndet, wobei jeder Teamleader (TL) die Verantwortung über sein eigenes Team hat.

§ 5 – Militärische Laufbahn

Jeder, der neu zum Stargate-RS kommt und eine militärische Laufbahn anstrebt, beginnt als Airman Basic (AmB).

§ 5.1 – Voraussetzungen zur Beförderung (Mannschaft)

  1. Beförderung zum Airman (Am)

    Die Beförderung zum Airman hat nach der Absolvierung der Ausbildungsmission automatisch durch den Ausbilder bzw. dem Teamleader (TL) zu erfolgen.

  2. Beförderung zum Airman First Class (AmFC)

    Die Beförderung zum Airman First Class kann ab mindestens 40 Punkten und der Bescheinigung guter Leistungen erfolgen.

  3. Beförderung zum Senior Airman (SAm)

    Die Beförderung zum Senior Airman kann ab mindestens 100 Punkten und der Bescheinigung guter Leistungen erfolgen.

§ 5.2 – Voraussetzungen zur Beförderung (Unteroffiziere)

  1. Beförderung zum Staff Sergeant (SSgt)

    Die Beförderung zum Staff Sergeant kann ab mindestens 180 Punkten und der Bescheinigung guter Leistungen erfolgen.

  2. Beförderung zum Technical Sergeant (TSgt)

    Die Beförderung zum Technical Sergeant kann ab mindestens 280 Punkten und der Bescheinigung guter Leistungen erfolgen.

  3. Beförderung zum Master Sergeant (MSgt)

    Die Beförderung zum Master Sergeant kann ab mindestens 420 Punkten und der Bescheinigung guter Leistungen erfolgen.

  4. Beförderung zum Senior Master Sergeant (SMSgt)

    Die Beförderung zum Senior Master Sergeant kann ab mindestens 600 Punkten und der Bescheinigung guter Leistungen erfolgen.

  5. Beförderung zum Chief Master Sergenat (CMSgt)

    Die Beförderung zum Chief Master Sergeant kann ab mindestens 820 Punkten und der Bescheinigung guter Leistungen erfolgen.

  6. Beförderung zum First Sergeant (Fsgt)

    Die Beförderung zum First Sergeant kann ab mindestens 1060 Punkten und der Bescheinigung guter Leistungen erfolgen.

§ 5.3 – Voraussetzungen zur Beförderung (Offiziere)

  1. Beförderung zum Second Lieutenant (SLt)

    Die Beförderung zum Second Lieutenant kann ab mindestens 10 Leiterpunkten und der Bescheinigung guter Leistungen erfolgen. Zudem benötigt er mindestens den Posten eines Platoonleaders (PL) oder eines Teamleaders (TL).
  2. Beförderung zum First Lieutenant (FLt)

    Die Beförderung zum First Lieutenant kann ab mindestens 22 Leiterpunkten und der Bescheinigung guter Leistungen erfolgen. Zudem benötigt er mindestens den Posten eines Platoonleaders (PL) oder eines Teamleaders (TL).
  3. Beförderung zum Captain (Cpt)

    Die Beförderung zum Captain kann ab mindestens 36 Leiterpunkten und der Bescheinigung guter Leistungen erfolgen. Zudem benötigt er mindestens den Posten eines Platoonleaders (PL) oder eines Teamleaders (TL).
  4. Beförderung zum Major (Maj)

    Die Beförderung zum Major kann ab mindestens 52 Leiterpunkten und der Bescheinigung guter Leistungen erfolgen. Zudem benötigt er mindestens den Posten eines Teamleaders (TL).
  5. Beförderung zum Lieutenant Colonel (LtCol)

    Die Beförderung zum Lieutenant Colonel kann ab mindestens 70 Leiterpunkten und der Bescheinigung guter Leistungen erfolgen. Zudem benötigt er mindestens den Posten eines Teamleaders (TL).
  6. Beförderung zum Colonel (Col)

    Die Beförderung zum Colonel kann ab mindestens 90 Leiterpunkten und der Bescheinigung guter Leistungen erfolgen. Zudem benötigt er mindestens den Posten eines Teamleaders (TL).

§ 6 – Zivile Laufbahn

noch in Bearbeitung

§ 7 – Vergabe von Beförderungen

Genehmigte Beförderungen werden in der Regel von den zuständigen Teamleader (TL) gegenüber dem zu Befördernden vorgenommen. Bei den Springern tritt hier ein Vertreter des Personalbüros (PB) oder des Headquarters (HQ) ein. Auf besonderen Wunsch des Headquarters (HQ) kann dieses eine Beförderung gegenüber einem regulären Teammitglied aussprechen.

§ 8 – Versetzungsanträge

Ein Versetzungsantrag ist grundsätzlich beim Personalbüro (PB) im dafür vorgesehenen Forumbereich (Interne Angelegenheiten – Anträge) einzureichen. Diese prüft dann die Umsetzung des Antrages in Rücksprache mit den Teamleadern und gibt das Ergebniss schriftlich bekannt.

Ein Widerspruch gegen die Entscheidung des Personalbüros (PB) ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller hinter der Entscheidung des Personalbüros (PB) persönliche Motive sieht. In diesem Falle ist der Antragsteller im Interesse der ordnungsgemäßen Bearbeitung seines Antrages angehalten, das Headquarter (HQ) zu informieren, welche dann die Rechtslage klären und ggf. weitere Maßnahmen einleiten. Dies kann auch bei hier nicht erwähnten Anträgen in Anspruch genommen werden.

Der Dienstweg bei Versetzungsanträgen ist einzuhalten. Zuwiderhandlungen ziehen disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich.

§ 9 – Disziplinarrechtliche Konsequenzen

Verstösse gegen diese Ordnung werden grundsätzlich disziplinarrechtlich geahndet. Verstösse werden je nach Ausmaß mit einer Disziplinarstrafe vom Headquarters (HQ) geahndet. Das Höchststrafmaß ist in allen Fällen die Suspendierung vom Dienst auf unbestimmte Zeit.

§ 10 – Gültigkeit der Beförderungsordnung

Die Ordnung über die Bedingungen zur Beförderung (§ 5 und § 6) ist für das gesamte Personal des Stargate RS verbindlich. Sie kann jedoch jederzeit vom Headquarter (HQ) geändert werden. Zudem ist jedes Mitglied dazu verpflichtet, sich selbstständig über Neuerungen und Aktualisierungen der Beförderungsordnung zu informieren. Dies kann über die Homepage, das Personalbüro (PB) oder dem Headquarter (HQ) geschehen.